Newsticker zum Coronavirus – Immer auf dem neusten Stand!

Das Coronavirus hat die Branche leider stark im Griff. Schon seit Monaten können Restaurants nicht mehr wie gewohnt ihren Betrieb aufnehmen. Da bislang noch kein Weg zurück zur Normalität in Sicht ist, wollen wir dir in diesem Newsticker regelmäßige Updates zur Lage geben und dich und dein Team durch diese schweren Zeiten begleiten.

Aktuelle News zum Thema Corona und Gastronomie:

 
03.12.2021, 16:30 

Bundesweite neue Mindeststandards im Kampf gegen Corona

Mitte dieser Woche wurden bundesweit geltende neue Maßnahmen beschlossen. Dabei handle es sich um sogenannte Mindeststandards, so Angela Merkel. Das bedeutet alle Länder sind verpflichtet, den Beschlüssen nachzukommen, sind allerdings frei in der Entscheidung, diese noch weiter nach eigenem Ermessen zu verschärfen.

Die neuen Beschlüsse sehen quasi eine Art Lockdown für alle Ungeimpften vor. Das bedeutet unter anderem, dass der Zugang zu jeglichen Einrichtungen und Veranstaltungen für Kultur- und Freizeitangebote ausschließlich mit der 2G-Reglung erlaubt sein wird. Die Kontrolle muss unbedingt vor Betreten der Einrichtung oder Veranstaltung erfolgen. Somit bleiben für nicht geimpfte Personen lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs weiterhin frei zugänglich.

Ab einem Inzidenzwert über 350 müssen auch Clubs und Diskotheken der betroffenen Regionen wieder schließen. Weitere Maßnahmen sind zudem noch in Diskussion.


25.11.2021, 15:15 

Die Zahlen steigen wieder, die Einschränkungen ebenfalls

In letzter Zeit ist die Zahl der Infizierten wieder extrem gestiegen. Aus diesem Grund haben Bund und Länder wieder neue Richtlinien beschlossen. Die Länder haben sehr unterschiedliche Regelungen getroffen. Wir haben die wichtigsten Punkte der Branche zusammengefasst: 

  • Baden-Württemberg:
    • Einteilung in vier Stufen: Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe und Alarmstufe 2, abhängig von der Inzidenz
    • Für die Gastronomie gilt für die Warnstufe eine 3G-Regelung ausschließlich mit PCR-Test, für Alarmstufe 1+2 gilt gelten die 2G-Regeln
    • Für Hotels gilt die 2G-Regelung für Alarmstufe 1+2
    • Weihnachtsmärkte mit 2G bei Alarmstufe und 2G+ bei Alarmstufe 2
  • Bayern:
    • 2G für Gastronomie mit einer Sperrstunde ab 22 Uhr
    • Bars, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen vorübergehend schließen
    • Weitere Einschränkungen für Hotspot-Regionen, unter Anderem Schließung von Gastronomie und Hotellerie
    • Keine Weihnachtsmärkte oder Ähnliches
  • Berlin:
    • Geplant ist ab dem Wochenende für die Gastronomie und Hotellerie eine 2G Regelung
  • Brandenburg:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie. 2G+ für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen
    • In Hotspot-Regionen gelten Ausgangssperren für Ungeimpfte zwischen 22 und 6 Uhr
    • Keine Weihnachtsmärkte oder Ähnliches
  • Bremen:
    • Einteilung in vier Stufen: Warnstufe 0-3
    • Warnstufe 2: 2G für Innenräume und Weihnachtsmärkte
    • Warnstufe 3: 2G+ für einige Innenräume und Weihnachtsmärkte
  • Hamburg:
    • 2G für Hotels und Restaurants etc.
  • Hessen:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie. 2G+ für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    • Ab einer Hospitalisierungsrate über 3: 2G für jegliche Veranstaltungen und die Gastronomie
    • Ab einem Schwellenwert von 6 gilt die 2G+ Regel
  • Niedersachsen:
    • Seit dem 24.11. gilt für die Gastronomie die 2G Regel. Sollten sich die Zahlen weiter verschlechtern, wird es voraussichtlich auf 2G+ hinauslaufen
  • Nordrhein-Westfalen:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie. 2G+ für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen
    • Weihnachtsmärkte mit 2G
  • Rheinland-Pfalz:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie. 2G+ ab einem Schwellenwert von 6
  • Saarland:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie. 2G+ für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen
    • Weihnachtsmärkte mit 3G oder Maskenpflicht
  • Sachsen:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie bis 20 Uhr
    • Bars, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen
    • Keine Weihnachtsmärkte oder Ähnliches
  • Sachsen-Anhalt:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie. 2G+ für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen
    • Schleswig-Holstein:
    • 2G für die Gastronomie und Hotellerie, ebenso wie für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen
  • Thüringen:
    • Sperrstunde in der Gastronomie ist um 22 Uhr und in einigen Bereichen gilt sogar 2G+
    • Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr für Ungeimpfte
    • Clubs, Bars und Diskotheken sowie Weihnachtsmärkte dürfen nicht mehr öffnen

 

11.08.2021, 08:30
Die Beschlüsse der gestrigen Bund-Länder Konferenz

Gestern haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten besprochen und über das weitere Vorgehen entschieden. Die bestehenden Basisschutzmaßnahmen sollen nach wie vor beibehalten werden, wozu unter anderem die Schutzmasken zählen, die inzwischen schon zu unser aller Alltag gehören sowie die Abstandsregelungen.  Die 3G-Regel soll nun bei Veranstaltungen drinnen, in der Innengastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen geltend gemacht werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 kann sie jedoch teils oder ganz ausgesetzt werden. In der Hotelbranche gilt eine Test-Pflicht. Da nun alle Bürger die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, werden Test ab dem 11. Oktober nicht mehr länger kostenfrei sein. Ausgenommen sind lediglich jene, die sich aus gesundheitlichen Gegebenheiten nachweislich nicht impfen lassen können. 
Überbrückungshilfen und die Unterstützung der Kurzarbeit sollen außerdem verlängert werden und der Wirtschaft weiterhin unter die Arme greifen.

 

06.08.2021, 11:30
3G-Regel und Einschränkungen für Ungeimpfte

Am kommenden Dienstag soll über das weitere Vorgehen mit der Pandemie beraten werden. Voraussichtlich soll es darum gehen, die 3G-Pflicht unabhängig von der Inzidenz für Veranstaltungen, Hotelbesuche, körpernahe Dienstleistungen sowie im Sport geltend zu machen. Auch zusätzliche Einschränkungen für Ungeimpfte in Abhängigkeit äußerer Bedingungen stehen auf der Tagesordnung. Für all jene, die ein Impfangebot bislang ohne ersichtlichen Grund noch nicht angenommen haben, könnten die Schnelltests bald schon nicht mehr kostenlos sein.

 

30.07.2021, 11:30
Wir brauchen langfristige Perspektiven!

In NRW wird weiterhin von der 3. Stufe der Schutzverordnung abgesehen. Eigentlich müsste somit nämlich ab einem Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50,1 wieder stärker eingeschränkt werden. Dazu würden unter anderem Schließungen der Innengastronomie sowie Sport- und Kulturangeboten zählen. In NRW greif diese Verordnung allerdings nach wie vor nicht. In Anbetracht milder Krankheitsverläufe wurde beschlossen, in NRW die Stufe 2 beizubehalten. Das wird grundsätzlich sehr begrüßt in der Gastronomiebranche, aber natürlich kann man nur ordentlich planen, wenn man die Zukunftsperspektive kennt und mehr Sicherheit hat.

 

28.07.2021, 09:30
Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe Plus

Seit letztem Freitag können nun sowohl die Überbrückungshilfe 3 Plus sowie die Neustarthilfe Plus beantragt werden. Die Anträge können für den Zeitraum Juli bis September diesen Jahres gestellt werden.

Diese Hilfen sind für all jene Unternehmen gedacht, die auch in diesem Quartal noch immer stark von den Folgen und Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Die Bedingungen sind gleichgeblieben, wie bei der bisherigen Überbrückungshilfe 3. Die Neustarthilfe Plus ist dafür gedacht, um beim Wiederaufbau zu unterstützen. Vor allem für den Bereich der Personalbeschaffung soll hier ein Anreiz geschaffen werden. Konkrete Vorgaben zur Verwendung gibt es aber nicht. Die Neustarthilfe Plus richtet sich besonders an Soloselbstständige.

11.06.2021, 08:30
Weitere Lockerungen – bis zu 100 Gäste

Die Bundesländer lockern weiter und weiter. In Mecklenburg-Vorpommern sind ab heute beispielsweise wieder Feiern mit bis zu 100 Gästen möglich. Dabei werden sogar nicht einmal Kinder, Genesene und Geimpfte mitgezählt. Auch Tanzen ist bei derartigen Veranstaltungen nun wieder möglich. 

27.05.2021, 12:30
Die Gastronomiebranche auf Mitarbeitersuche

Mit den zunehmenden Lockerungen und der schrittweisen Wiedereröffnung der Gastronomiebranche steigt nun auch wieder die Zahl der Stellenausschreibungen in der Branche stark an. Nachdem viele Gastronomen in den vergangenen Monaten ihre Mitarbeiter nicht mehr alle beschäftigen konnten, oder viele Mitarbeiter sich situationsbedingt umorientiert haben, wird nun wieder nach Personal gesucht, um die Gäste bedienen zu können. Vor allem Kellner und Küchenhilfen sind Statistiken zufolge nun gefragt. Es wird bereits deutlich, dass auch die Jobsuchenden nun gerne wieder ihrer Leidenschaft nachgehen wollen und vermehrt nach Jobs im Bereich Hotellerie und Gastronomie gesucht wird.

27.05.2021, 12:00
2 Meter sind unwirtschaftlich!

Viele Gastronomen in NRW haben sich über die neue Regelung für die Innengastronomie geärgert: ein Mindestabstand von zwei Metern. Warum wurden Regeln, die sich im vergangenen Jahr als wirksam erwiesen haben, nun noch einmal verschärft, fragen sich Viele. Diese Vorgabe kostet noch mehr Tische und somit potenzielle Kunden und Einnahmen, als ohnehin schon. Unter diesen Bedingungen lohnt sich für viele Betreiber die Eröffnung nicht.
Das scheint nun aber auch das Landesgesundheitsministerium verstanden zu haben, sodass ab Freitag, bei einer Inzidenz unter 50, nun wieder eine Öffnung der Innengastronomie, mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern möglich ist.

26.05.2021, 17:00
Wiedereröffnung fällt für viele ins Wasser

Vielerorts dürfen die Gastronomiebetriebe ihre Außenbereiche wieder öffnen, bleiben allerdings dennoch weiterhin geschlossen und bieten nur Bestellungen zur Abholung oder Lieferung an. Der Grund dafür ist die Angst, ein zu hohes Risiko einzugehen. Für viele Gastronomen lohnt sich der Aufwand der Eröffnung unter den gegebenen Bedingungen schlichtweg noch nicht. Vor allem das schlechte Wetter macht vielen einen Strich durch die Rechnung, da befürchtet wird, dass ein Großteil der Gäste unter diesen Umständen noch keinen Besuch der Außengastronomie in Erwägung zieht. Das wirtschaftliche Risiko ist somit noch zu hoch.

Ein weiteres erkennbares Problem ist inzwischen der Personalmangel der Branche, der auf Grund des langen Lockdowns und Kurzarbeitsphasen in den letzten Monaten entstanden ist.

 

18.05.2021, 13:30
Schrittweise Öffnung der Gastronomie – wo gilt was?

Die Wiedereröffnung der Gastronomie richtet sich nicht nach bundeseinheitlichen Beschlüssen. In den einzelnen Bundesländern sehen die Öffnungsstrategien teils recht unterschiedlich aus. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die aktuellen Zeitpläne der Länder (selbstverständlich unter Berücksichtigung geltender Auflagen und mit Blick auf die aktuellen Zahlen):

  • Baden-Wüttemberg:
    • Außengastronomie: seit dem 15.05.2021
    • Innengastronomie: seit dem 15.05.2021
  • Bayern:
    • Außengastronomie: seit dem 10.05.2021
  • Berlin:
    • Außengastronomie: ab dem 21.05.2021
  • Brandenburg:
    • Außengastronomie: ab dem 21.05.2021
  • Bremen hat bisher keinen konkreten Zeitplan festgelegt
  • Hamburg:
    • Außengastronomie: ab Pfingsten
  • Hessen:
    • Außengastronomie: seit dem 17.05.2021
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    • Außengastronomie: voraussichtlich ab dem 23.05.2021
    • Innengastronomie: voraussichtlich ab dem 23.05.2021
  • Niedersachsen:
    • Außengastronomie: seit dem 10.05.2021
    • Innengastronomie: voraussichtlich ab dem 24.05.2021
  • Nordrhein-Westfalen:
    • Außengastronomie: seit dem 15.05.2021
    • Innengastronomie: seit dem 15.05.2021 (bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50)
  • Rheinland-Pfalz:
    • Außengastronomie: seit dem 22.03.2021
    • Innengastronomie: voraussichtlich ab dem 02.06.2021 (bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50)
  • Saarland:
    • Außengastronomie: seit dem 06.04.2021
  • Sachsen:
    • Außengastronomie: seit dem 15.05.2021 (bei einer Inzidenz unter 50)
  • Sachsen-Anhalt:
    • Außengastronomie: seit dem 08.05.2021
  • Schleswig-Holstein:
    • Außengastronomie: seit dem 12.04.2021
    • Innengastronomie: seit dem 17.05.2021
  • Thüringen:
    • Außengastronomie: seit dem 06.05.2021
 

12.05.2021, 12:00
Wie steht es um die Innengastronomie?

Die Gastronomiebranche setzt alles daran, die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle, schrittweise Wiedereröffnung zu erfüllen. Die ersten Regionen haben die Außengastronomie bereits wieder geöffnet, weitere werden folgen. Wie steht es aber um die Innengastronomie?  Die Forderungen auch hierfür Pläne auszuarbeiten und anzugehen werden immer größer. In Schleswig-Holstein soll dies bereits ab dem 17.05.2021 unter Berücksichtigung strenger Auflagen nun wieder möglich sein, doch wie ist der Plan für andere Bundesländer?

10.05.2021, 16:00
Höhere Priorität für Mitarbeiter im Gastgewerbe

Für Mitarbeiter im Gastgewerbe wird nun eine höhere Impfpriorität gefordert. Da nun die ersten Öffnungsschritte in Angriff genommen werden und die Außengastronomie in immer mehr Bundesländern aufmachen darf, wird nun gefordert, die Mitarbeiter der Branche in die Prioritätengruppe 3 vorzuziehen. Somit können sowohl Mitarbeiter, als auch Gäste zusätzlich geschützt werden. Sie würden somit z.B. mit Verkäufern/Verkäuferinnen im Lebensmitteleinzelhandel gleichgestellt.

05.05.2021, 09:00
Weitere Bundesländer ziehen nach

Nachdem Bayern bereits den Entschluss gefasst hat, unter bestimmten Bedingungen die Außengastronomie wieder zu eröffnen, wollen nun auch Niedersachsen und Thüringen nachziehen. Niedersachsen erstellt aktuell einen Stufenplan, um ab dem 10. Mai unter anderem wieder Gäste in der Gastronomie empfangen zu können. Auch hier gilt natürlich die Sieben-Tage-Inzidenz als Richtwert. Ähnliches gilt auch für Thüringen. Die entsprechende Verordnung soll bereits am Donnerstag in Kraft treten.

04.05.2021, 13:00
Die ersten Bundesländer öffnen die Terrassen

Ab dem 10. Mai will Bayern nun die Pforten der Außenbereiche in der Gastronomie wieder öffnen. Die Bundesnotbremse kann natürlich nicht so einfach aufgehoben werden, doch für Regionen, in denen diese nicht greift, sprich, in denen der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt, soll die Außengastronomie ab dann unter Berücksichtigung bestimmter Maßnahmen wieder öffnen können. Unter anderem ein Test und ein Termin werden dabei gefordert, um das Vorhaben umsetzen zu können. Auch Schleswig-Holstein gewinnt im Zuge der Modellprojekte einige Rechte zurück. 

 

03.05.2021, 14:00
NRW stellt vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleich

Seit heute werden in NRW vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgesetzt. Das hat einige Auswirkungen auf Bereiche wie z.B. den Einzelhandel, Dienstleistungen und vielleicht auch früher oder später auf die Gastronomiebranche. Wenn auch künftig in weiteren Bundesländern diese Gleichstellung geltend gemacht wird, kann man zumindest darauf hoffen, dass somit diverse Rechte für einen großen Teil unserer Bevölkerung Schritt für Schritt zurückkehren, sofern ja Geimpfte, Genesene und negativ Getestete kein direktes Risiko darstellen

 
28.04.2021, 09:00
Überbrückungshilfe 3

Die Überbrückungshilfe 3 kann seit letzter Woche mit den in Kraft getretenen Neuerungen beantragt werden. Die finanzielle Unterstützung kann für förderfähige Fixkosten beantragt werden. Neu ist nun allerdings auch der Eigenkapitalzuschuss. Alle weiteren Details zu dem Thema findest du hier!

23.04.2021, 10:45
Bundesnotbremse beschlossen

Seit gestern Nachmittag ist es offiziell – die zuvor diskutierte Bundesnotbremse wurde nun vom Bundesrat beschlossen. In Anbetracht des jeweiligen Inzidenzwertes, können die Änderungen ab Samstag, dem 24.04. in Kraft treten. Die Maßnahmen der Notbremse greifen, insofern die Sieben-Tage-Inzidenz* an drei Tagen über 100 liegt. Das Ende ist allerdings absehbar, denn die Notbremse soll maximal bis zum 30.06.2021 anhalten. Wie es danach weitergeht, ist allerdings unklar.

Für die Gastronomiebranche bedeutet die Bundesnotbremse, dass die Türen für Gäste nach wie vor geschlossen bleiben müssen. Bestellungen zur Lieferung oder Abholung bleiben allerdings weiterhin möglich. Die nächtliche Ausgangssperre ist zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. 

*Wie genau berechnet sich die Sieben-Tage-Inzidenz? 
Bei der Sieben-Tage-Inzidenz werden die gemeldeten Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage addiert und anschließend durch die Anzahl der Einwohner geteilt und zu guter Letzt mit 100.000 multipliziert. 

19.04.2021, 14:00
Modellprojekte in NRW verschoben

Eigentlich hätten heute die Modellprojekte in den ersten Kommunen starten sollen. Dabei waren erste Schritte für den Start der Wiedereröffnung verschiedener Bereiche, wie z.B. die Gastronomie, Kultur und Sport, vorgesehen.

Da fast alle der Regionen, die für den Projektstart angedacht waren einen Inzidenzwert über 100 haben, kann dieser Plan nun nicht umgesetzt werden.
In Bottrop und dem Kreis Coesfeld, die als einzige unter der 100 Marke liegen, haben Gastronomen zudem die Befürchtung, jetzt alle Vorbereitungen Mzu tätigen und Lebensmittel etc. zu bestellen, dann jedoch doch nicht öffnen zu können, wenn die Zahlen wieder steigen.

Verschoben ist jedoch nicht aufgehoben. Sobald die Lage sich wieder etwas beruhigt hat, sollen die Kommunen mit den Modellprojekten starten. Da diese wissenschaftlich begleitet werden sollen, erhofft man sich, daraus hilfreiche Erkenntnisse gewinnen zu können.

19.04.2021, 11:00
Die Bundesnotbremse

Mitte des Monats hat das Bundeskabinett ein ergänzendes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf den Weg gebracht. Durch diese sogenannte Notbremse soll es in Zukunft einfacher und schneller gehen, bei stark ansteigenden Fallzahlen neue, angepasste Maßnahmen durchsetzen zu können. Außerdem sieht die Bundesnotbremse vor, deutschlandweite Regelungen besser umsetzen zu können, da es aktuell viele unterschiedliche Ansätze in den einzelnen Ländern gibt. Bundesweit sollen die Maßnahmen des §28b Infektionsschutzgesetzes nun ab einem Inzidenzwert gelten, sofern dieser Schwellenwert drei Tage am Stück konstant überschritten ist. Die Maßnahmen sollen dann ab dem übernächsten Tag gelten.

Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem eine Ausgangssperre, die nach aktuellem Stand wohl zwischen 22:00 und 05:00 Uhr herrschen soll. Zwischen 22:00 und 00:00 Uhr soll es allerdings möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen.

Fraglich ist noch, wie genau sich diese Sperre z.B. auch auf die Gastronomiebranche auswirken wird. Anzunehmen ist, dass die Sperre auch z.B. Essensabholungen während dieser Zeit nicht mehr erlaubt.


 

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