Newsticker zum Coronavirus – Immer auf dem neusten Stand!

Das Coronavirus hat die Branche leider stark im Griff. Schon seit Monaten können Restaurants nicht mehr wie gewohnt ihren Betrieb aufnehmen. Da bislang noch kein Weg zurück zur Normalität in Sicht ist, wollen wir dir in diesem Newsticker regelmäßige Updates zur Lage geben und dich und dein Team durch diese schweren Zeiten begleiten.

Aktuelle News zum Thema Corona und Gastronomie:

 

18.05.2021, 13:30
Schrittweise Öffnung der Gastronomie – wo gilt was?

Die Wiedereröffnung der Gastronomie richtet sich nicht nach bundeseinheitlichen Beschlüssen. In den einzelnen Bundesländern sehen die Öffnungsstrategien teils recht unterschiedlich aus. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die aktuellen Zeitpläne der Länder (selbstverständlich unter Berücksichtigung geltender Auflagen und mit Blick auf die aktuellen Zahlen):

  • Baden-Wüttemberg:
    • Außengastronomie: seit dem 15.05.2021
    • Innengastronomie: seit dem 15.05.2021
  • Bayern:
    • Außengastronomie: seit dem 10.05.2021
  • Berlin:
    • Außengastronomie: ab dem 21.05.2021
  • Brandenburg:
    • Außengastronomie: ab dem 21.05.2021
  • Bremen hat bisher keinen konkreten Zeitplan festgelegt
  • Hamburg:
    • Außengastronomie: ab Pfingsten
  • Hessen:
    • Außengastronomie: seit dem 17.05.2021
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    • Außengastronomie: voraussichtlich ab dem 23.05.2021
    • Innengastronomie: voraussichtlich ab dem 23.05.2021
  • Niedersachsen:
    • Außengastronomie: seit dem 10.05.2021
    • Innengastronomie: voraussichtlich ab dem 24.05.2021
  • Nordrhein-Westfalen:
    • Außengastronomie: seit dem 15.05.2021
    • Innengastronomie: seit dem 15.05.2021 (bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50)
  • Rheinland-Pfalz:
    • Außengastronomie: seit dem 22.03.2021
    • Innengastronomie: voraussichtlich ab dem 02.06.2021 (bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50)
  • Saarland:
    • Außengastronomie: seit dem 06.04.2021
  • Sachsen:
    • Außengastronomie: seit dem 15.05.2021 (bei einer Inzidenz unter 50)
  • Sachsen-Anhalt:
    • Außengastronomie: seit dem 08.05.2021
  • Schleswig-Holstein:
    • Außengastronomie: seit dem 12.04.2021
    • Innengastronomie: seit dem 17.05.2021
  • Thüringen:
    • Außengastronomie: seit dem 06.05.2021

 

 

 

12.05.2021, 12:00
Wie steht es um die Innengastronomie?

Die Gastronomiebranche setzt alles daran, die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle, schrittweise Wiedereröffnung zu erfüllen. Die ersten Regionen haben die Außengastronomie bereits wieder geöffnet, weitere werden folgen. Wie steht es aber um die Innengastronomie?  Die Forderungen auch hierfür Pläne auszuarbeiten und anzugehen werden immer größer. In Schleswig-Holstein soll dies bereits ab dem 17.05.2021 unter Berücksichtigung strenger Auflagen nun wieder möglich sein, doch wie ist der Plan für andere Bundesländer?

10.05.2021, 16:00
Höhere Priorität für Mitarbeiter im Gastgewerbe

Für Mitarbeiter im Gastgewerbe wird nun eine höhere Impfpriorität gefordert. Da nun die ersten Öffnungsschritte in Angriff genommen werden und die Außengastronomie in immer mehr Bundesländern aufmachen darf, wird nun gefordert, die Mitarbeiter der Branche in die Prioritätengruppe 3 vorzuziehen. Somit können sowohl Mitarbeiter, als auch Gäste zusätzlich geschützt werden. Sie würden somit z.B. mit Verkäufern/Verkäuferinnen im Lebensmitteleinzelhandel gleichgestellt.

05.05.2021, 09:00
Weitere Bundesländer ziehen nach

Nachdem Bayern bereits den Entschluss gefasst hat, unter bestimmten Bedingungen die Außengastronomie wieder zu eröffnen, wollen nun auch Niedersachsen und Thüringen nachziehen. Niedersachsen erstellt aktuell einen Stufenplan, um ab dem 10. Mai unter anderem wieder Gäste in der Gastronomie empfangen zu können. Auch hier gilt natürlich die Sieben-Tage-Inzidenz als Richtwert. Ähnliches gilt auch für Thüringen. Die entsprechende Verordnung soll bereits am Donnerstag in Kraft treten.

04.05.2021, 13:00
Die ersten Bundesländer öffnen die Terrassen

Ab dem 10. Mai will Bayern nun die Pforten der Außenbereiche in der Gastronomie wieder öffnen. Die Bundesnotbremse kann natürlich nicht so einfach aufgehoben werden, doch für Regionen, in denen diese nicht greift, sprich, in denen der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt, soll die Außengastronomie ab dann unter Berücksichtigung bestimmter Maßnahmen wieder öffnen können. Unter anderem ein Test und ein Termin werden dabei gefordert, um das Vorhaben umsetzen zu können. Auch Schleswig-Holstein gewinnt im Zuge der Modellprojekte einige Rechte zurück. 

 

03.05.2021, 14:00
NRW stellt vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleich

Seit heute werden in NRW vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgesetzt. Das hat einige Auswirkungen auf Bereiche wie z.B. den Einzelhandel, Dienstleistungen und vielleicht auch früher oder später auf die Gastronomiebranche. Wenn auch künftig in weiteren Bundesländern diese Gleichstellung geltend gemacht wird, kann man zumindest darauf hoffen, dass somit diverse Rechte für einen großen Teil unserer Bevölkerung Schritt für Schritt zurückkehren, sofern ja Geimpfte, Genesene und negativ Getestete kein direktes Risiko darstellen

 
28.04.2021, 09:00
Überbrückungshilfe 3

Die Überbrückungshilfe 3 kann seit letzter Woche mit den in Kraft getretenen Neuerungen beantragt werden. Die finanzielle Unterstützung kann für förderfähige Fixkosten beantragt werden. Neu ist nun allerdings auch der Eigenkapitalzuschuss. Alle weiteren Details zu dem Thema findest du hier!

23.04.2021, 10:45
Bundesnotbremse beschlossen

Seit gestern Nachmittag ist es offiziell – die zuvor diskutierte Bundesnotbremse wurde nun vom Bundesrat beschlossen. In Anbetracht des jeweiligen Inzidenzwertes, können die Änderungen ab Samstag, dem 24.04. in Kraft treten. Die Maßnahmen der Notbremse greifen, insofern die Sieben-Tage-Inzidenz* an drei Tagen über 100 liegt. Das Ende ist allerdings absehbar, denn die Notbremse soll maximal bis zum 30.06.2021 anhalten. Wie es danach weitergeht, ist allerdings unklar.

Für die Gastronomiebranche bedeutet die Bundesnotbremse, dass die Türen für Gäste nach wie vor geschlossen bleiben müssen. Bestellungen zur Lieferung oder Abholung bleiben allerdings weiterhin möglich. Die nächtliche Ausgangssperre ist zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. 

*Wie genau berechnet sich die Sieben-Tage-Inzidenz? 
Bei der Sieben-Tage-Inzidenz werden die gemeldeten Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage addiert und anschließend durch die Anzahl der Einwohner geteilt und zu guter Letzt mit 100.000 multipliziert. 

19.04.2021, 14:00
Modellprojekte in NRW verschoben

Eigentlich hätten heute die Modellprojekte in den ersten Kommunen starten sollen. Dabei waren erste Schritte für den Start der Wiedereröffnung verschiedener Bereiche, wie z.B. die Gastronomie, Kultur und Sport, vorgesehen.

Da fast alle der Regionen, die für den Projektstart angedacht waren einen Inzidenzwert über 100 haben, kann dieser Plan nun nicht umgesetzt werden.
In Bottrop und dem Kreis Coesfeld, die als einzige unter der 100 Marke liegen, haben Gastronomen zudem die Befürchtung, jetzt alle Vorbereitungen Mzu tätigen und Lebensmittel etc. zu bestellen, dann jedoch doch nicht öffnen zu können, wenn die Zahlen wieder steigen.

Verschoben ist jedoch nicht aufgehoben. Sobald die Lage sich wieder etwas beruhigt hat, sollen die Kommunen mit den Modellprojekten starten. Da diese wissenschaftlich begleitet werden sollen, erhofft man sich, daraus hilfreiche Erkenntnisse gewinnen zu können.

19.04.2021, 11:00
Die Bundesnotbremse

Mitte des Monats hat das Bundeskabinett ein ergänzendes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf den Weg gebracht. Durch diese sogenannte Notbremse soll es in Zukunft einfacher und schneller gehen, bei stark ansteigenden Fallzahlen neue, angepasste Maßnahmen durchsetzen zu können. Außerdem sieht die Bundesnotbremse vor, deutschlandweite Regelungen besser umsetzen zu können, da es aktuell viele unterschiedliche Ansätze in den einzelnen Ländern gibt. Bundesweit sollen die Maßnahmen des §28b Infektionsschutzgesetzes nun ab einem Inzidenzwert gelten, sofern dieser Schwellenwert drei Tage am Stück konstant überschritten ist. Die Maßnahmen sollen dann ab dem übernächsten Tag gelten.

Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem eine Ausgangssperre, die nach aktuellem Stand wohl zwischen 22:00 und 05:00 Uhr herrschen soll. Zwischen 22:00 und 00:00 Uhr soll es allerdings möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen.

Fraglich ist noch, wie genau sich diese Sperre z.B. auch auf die Gastronomiebranche auswirken wird. Anzunehmen ist, dass die Sperre auch z.B. Essensabholungen während dieser Zeit nicht mehr erlaubt.


 

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