Die Mehrwertsteuer-Problematik – So erhöhst du 2020 deinen Gewinn

Die großen Fastfood-Ketten machen es schon lange – Gewinn mit der Mehrwertsteuer. In Deutschland gibt es unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und du kannst davon profitieren. Warum du mit der Frage „Hier essen oder zum Mitnehmen?“ Geld verdienen kannst, verraten wir dir hier!

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Wenn der Kunde an der Kasse steht und ungeduldig tippelt, sein Essen schnell eingepackt zum Mitnehmen will, dann ist das deine Chance. Oft kannst du den verminderten Mehrwertsteuersatz benutzen. Normalerweise werden in der Gastronomie für Speisen und Getränke in Verbindung mit Dienstleistungen wie „am Tisch sitzen“ oder „auf Porzellan serviert“ 19 % Mehrwertsteuer fällig. Der Handel darf Speisen aber mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % verkaufen. Das kannst du für dich nutzen. Allerdings gelten ein paar Regeln, auf die du achten musst. Um den verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 % nutzen zu können musst du folgende Fragen beantworten:

  • Wo wird gegessen?
  • Was für Geschirr wird verwendet?
  • Wie hoch ist der Milchanteil im Getränk?

Außer Haus – und schon gespart

Hat der Kunde es eilig, dann ist das ein Signal für den verminderten Mehrwertsteuersatz: „Zum Mitnehmen?“ – Wenn der Kunde die Speisen mitnimmt, kann der Mehrwertsteuersatz von 7% angewendet werden, denn dann hast du die Speisen ohne Dienstleistung verkauft. Leicht verdientes Geld, oder? Doch Vorsicht: Das gilt nur für Speisen. Mit Getränken ist das anders.

Mit dem Kaffee ist das so eine Sache


Richtig kompliziert wird es dann allerdings beim Kaffee. Normalerweise sind alle Getränke mit 19 % Mehrwertsteuer zu verkaufen. Alle? Nein! Für Milch- und Milchmischgetränke (mindestens 75 % Milchanteil) gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Der Latte Macchiato geht also zu 7 % raus. Hast du es mit moderner Kundschaft zu tun, die dann gerne auch mal einen Soja Latte bestellt? Dann leider nicht, Soja-Milch ist keine Kuh-Milch, der Kaffee mit Soja-Milch geht zu 19 % über´n Tisch. Wie sieht das beim Cappuccino aus? Hier liegt der Milchanteil (Schaum!) über 75 % also musst du beim Coffee-To-Go nur 7 % Mehrwertsteuer erheben. Auch der Milchkaffee geht zu 7 % raus, wenn du ihn mit 3/4 Milch zubereitest.

Will der Kunde ein Glas Leitungswasser? Das ist gut, Leitungswasser oder ein Glas Milch sind zum reduzierten Mehrwertsteuersatz zu haben. Mineralwasser ist wiederum mit 19 % zu versteuern. Der Teufel steckt im Detail. Für andere Getränke gilt die Regel: Verkaufst du Orangen sind 7 % Steuer fällig, der Orangensaft muss aber mit 19 % versteuert werden.

Das Geschirr macht den Unterschied

Auch im Imbiss kannst Du sparen, indem Du statt Tellern mit Pappgeschirr servierst: Im Stehimbiss fallen nur 7 % Mehrwertsteuer an – dann darf aber kein Sitzplatz vorhanden sein. Manche verwenden statt Pappgeschirr auch Plastik oder Mais-Einweg Geschirr. Wichtig ist, dass du es nicht abspülst und wiederverwendest. Denke also dran, dass es in deinem Steh-Imbiss keinen Sitzplatz für die Kunden geben darf. Sonst ist der Steuer-Vorteil wieder dahin.

Selbst im Catering, wenn Du Porzellangeschirr, Tische oder Chafing Dishes mitbringst, sind 19 % fällig. Bringst Du aber eine kalte Platte auf Pappe ins Büro, kannst Du 7 % Mehrwertsteuer berechnen, wenn kein weiterer Service dabei ist.

Fazit: Komplexe Regeln, aber große Chance

Weil die Kunden immer denselben Endpreis bezahlen, geht die gesparte Mehrwertsteuer direkt in deinen Gewinn. Die Einkaufs- und Verkaufspreise ändern sich ja nicht. Das ist schon praktisch. Wie genau die Regeln sind, hat das Bundesfinanzministerium festgehalten. Es gab nämlich 2011 mehrere Urteile und eine neue EU-Verordnung. Grundsätzlich gilt: Dienstleistungen oder Serviceleistungen sind zu vermeiden, wenn der reduzierte Steuersatz von 7 % benutzt werden soll.

Auch wichtig ist: Es gilt die Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon. Wenn du dort 19 % abgerechnet hast, musst du auch 19 % abführen. Umgekehrt gilt, wenn du 7 % abgerechnet hast und es hätten 19 % sein müssen, dann zahlst du die Differenz. Das Finanzamt gewinnt immer. Grundsätzlich solltest du zu allen Fragen bezüglich der Steuer auch an deinen Steuerberater denken. Der kann dann deine konkrete Situation bewerten und zusätzliche Tipps geben.

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