Ob Fußballspiel im Fernsehen oder stilvolle Hintergrundmusik: Unterhaltungsangebote können dafür sorgen, dass deine Gäste sich in deinem Betrieb besonders wohlfühlen. Bevor du die Musik aufdrehst, solltest du jedoch die Grundlagen bezüglich GEZ- und GEMA-Gebühren in der Gastronomie kennen. Andernfalls kann es schnell passieren, dass du einen falschen Tarif abschließt oder hohe Nachzahlungen auf dich warten. In diesem Artikel findest du alle wichtigen Grundlagen zur GEZ und GEMA in der Gastronomie.
GEZ und GEMA: Ist die Zahlung verpflichtend?
Unterdessen ist der GEZ-Beitrag unter der Bezeichnung „Rundfunkbeitrag des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservices“ bekannt. Der Einfachheit halber benutzen wir in diesem Beitrag aber weiterhin die Bezeichnung „GEZ-Beitrag“. Mit deinem Gastronomiebetrieb bist du in jedem Fall zahlungspflichtig. Wie hoch der Betrag schlussendlich ist, hängt aber von unterschiedlichen Faktoren ab, die du kennen solltest.
GEMA-Gebühren musst du zahlen, sobald Musik in deinem Betrieb läuft, zum Beispiel als Hintergrundmusik im Gastraum. Künstler und Interpreten, die Mitglied der GEMA sind, werden von dieser geschützt.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du GEMA-Gebühren zahlen musst, sofern Musik dieser Künstler in deinem Betrieb läuft. Andernfalls begehst du eine Straftat und musst mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Zur Berechnung der GEMA-Gebühren werden unterschiedliche Grundlagen herangezogen. Diese solltest du ebenfalls kennen, um ungewollt hohe Beiträge zu vermeiden. Alternativ kannst du übrigens GEMA-freie Musik abspielen, aktuelle Werke bekannter Künstler findest du da jedoch eher nicht.
So setzt sich die GEZ-Gebühr zusammen
Lange Zeit wurde die GEZ-Gebühr anhand der Menge der Rundfunkgeräte eines Betriebes berechnet. Unterdessen richtet sich die Berechnung jedoch nach anderen Faktoren.
So spielt es eine Rolle, wie viele Betriebsstätten du hast. Für jede Betriebsstätte ist ein GEZ-Beitrag zu zahlen. Wie hoch dieser letztlich ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Anzahl der Mitarbeiter sowie der Firmenfahrzeuge.
Beitragspflichtige Mitarbeiter sind dabei all jene, die in einem versicherungspflichtigen Verhältnis arbeiten.
Auszubildende, Aushilfskräfte und die Leitung des Betriebs sind von der Zahlung befreit.
Bezüglich deiner Firmenfahrzeuge gilt, dass ein Fahrzeug pro Geschäftsstelle von den GEZ-Zahlungen ausgenommen ist. Für jedes weitere Fahrzeug wird der Beitrag fällig. Hintergrund ist hierbei übrigens, dass vermutet wird, dass deine Firmenwagen mit einem Autoradio ausgestattet sind.
So wird der GEMA-Beitrag für deinen Betrieb berechnet
Wie hoch dein GEMA-Beitrag ausfällt, hängt von der Größe deiner betrieblichen Räume, dem Wiedergabegerät sowie der Vertragslaufzeit, die du mit der GEMA vereinbarst, ab. Die GEMA berechnet deinen Beitrag bezüglich der Raumgröße jeweils in 100-qm-Abständen. Je größer deine Räumlichkeiten sind, desto höher fällt auch dein GEMA-Beitrag aus.
Weiterhin wird die GEMA von dir wissen wollen, über welches Medium deine Gäste unterhalten werden. Dabei wird unter anderem in Tonträger wie CDs oder Schallplatten und die Wiedergabe über Radio oder Fernseher unterschieden.
Bietest du deinen Gästen ein Fernsehprogramm an, ist zusätzlich die Größe des Bildschirms maßgeblich für die GEMA-Gebühren. Für Großbildschirme fallen entsprechend höhere Beiträge an. Zudem hast du bei der GEMA unterschiedliche Optionen bezüglich der Vertragslänge, beispielsweise viertel- oder ganzjährige Laufzeiten. Längerfristige Verträge bringen dabei günstigere Konditionen mit sich.
Anmeldung von GEZ- und GEMA-Gebühren: Darauf solltest du achten
Tausche dich mit den Ansprechpartnern der GEZ und der GEMA aus, um dir Angebote bezüglich der Beitragsgebühren einzuholen. Informiere dich im Vorfeld umfassend, worauf es bei der Gebührenermittlung ankommt, hier erhältst du einen ersten Überblick.
Je mehr du selbst über die Beitragsberechnung weißt, desto geringer ist das Risiko, dass du einen zu teuren Tarif abschließt.
Mache zudem stets ehrliche Angaben, um spätere Strafen oder Gebührenanhebungen zu vermeiden. Berücksichtige außerdem, dass zu Sonderveranstaltungen wie Silvesterpartys, Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten unter Umständen andere Bedingungen gelten, besonders dann, wenn ein DJ oder Livemusik das Programm untermalen.