Seit nun schon mehr als einem Jahr ist das Corona-Virus präsent und stellt das gewohnte Leben auf den Kopf. Besonders stark leidet auch die Gastronomiebranche darunter. Bisher gibt es noch immer keine konkreten Erkenntnisse, wie lange wir wohl noch mit diesem harten Lockdown leben müssen. Allerdings können viele Gastronomen allmählich wieder ein wenig aufatmen und immerhin ein wenig positiver in die Zukunft schauen.
Wie lange soll das noch so gehen?
Aktuell geht die Verlängerung des Lockdowns noch bis zum 14. Februar 2021. Ob danach allerdings tatsächlich Lockerungen für die Branche möglich sind, gilt es noch zu bezweifeln. Ein bisschen Mut macht allerdings die Äußerung von Bundesminister Spahn, der ganz klar das Statement setzte, dass wir „nicht den ganzen Winter in diesem harten Lockdown“ bleiben können.
Außerdem gibt es zunehmende Diskussionen über denkbare Stufenpläne. Diese Pläne orientieren sich an den jeweiligen Inzidenzwerten der entsprechenden Region. Wie genau die einzelnen Stufen aussehen werden, ist allerdings noch nicht sicher.
Weitere Corona Hilfen
Am vergangenen Donnerstag wurden gegen Abend weitere Corona-Hilfen beschlossen, um Unternehmen und Selbstständigen in dieser schweren Zeit noch mehr unter die Arme greifen zu können.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe November
Noch bis zum 30. April 2021 kannst du einen Antrag für die Novemberhilfe stellen. Dabei werden Zuschüsse für jede Woche ermöglicht, in der du deinen Betrieb im November 2020 schließen musstest. Wichtig ist dabei natürlich, dass alle Kriterien erfüllt werden. Die Höhe dieser Zuschüsse orientiert sich an dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz aus dem November 2019. Für diejenigen, die einen Außerhausverkauf, also Liefer- und Abholbestellungen anbieten, gibt es spezielle Regelungen, aber grundsätzlich besteht natürlich auch in diesem Fall die Möglichkeit eine solche Hilfe zu beziehen.
Vereinfachte Überbrückungshilfe III
Relativ neu und stark vereinfacht ist nun die Überbrückungshilfe III. Sie gilt für den Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021. Beantragen können die Unternehmen diese Hilfe, insofern sie einen Einbruch von mehr als 30% ihres Umsatzes aufweisen. Abhängig von dem prozentualen Umsatzrückgang, kann eine Förderhilfe von bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten ausgezahlt werden. Auch die Höchstgrenzen wurden an dieser Stelle angehoben.
„Neustarthilfe“ für Soloselbstständige
Außerdem können Soloselbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine sogenannte „Neustarthilfe“ erhalten, insofern die entsprechenden Kriterien erfüllt werden. Statt wie bisher bei 5.000€, liegt die Höchstgrenze dafür nun bei 7.500€. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung.
Beantragt werden können die entsprechenden Hilfen online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort erhältst du auch weitere Informationen bezüglich der jeweiligen Bedingungen für die einzelnen Hilfen.
Mehrwertsteuer bleibt bei 7%
Ein weiterer Grund zur Freude ist der Beschluss, dass die Mehrwertsteuer für die Gastronomiebranche weiterhin bei 7% bleibt. Das gilt nicht wie gedacht bis Ende diesen Jahres, sondern sogar bis zum 31.12.2022. Dieser Beschluss gibt den Gastronomen ein Stück weit die Hoffnung, die aktuellen Einbußen in Zukunft wieder ausgleichen zu können. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7% kann bis Ende des Jahres 2022 die Steuerabgaben vieler Unternehmen in hohem Maße reduzieren. Dieser Beschluss wird für viele eine deutliche Erleichterung sein. Der besondere Vorteil ist natürlich, dass diese Hilfe für alle Gastronomiebetriebe gleichermaßen gilt und ohne Anträge abgewickelt wird.
Wir hoffen, dass der harte Lockdown in absehbarer Zeit ein Ende finden wird, ohne die Gesundheit unserer Gesellschaft weiter zu gefährden. Um sich schon im Voraus auf eine sichere Wiedereröffnung der Gastronomie vorbereiten zu können, findest du im GGM Gastro Webshop eine Vielzahl an entsprechenden Virenschutz-Artikeln für die unterschiedlichsten Betriebe.
Bis dahin wünschen wir allen weiterhin viel Kraft.